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Versiche­rungsmann kommt mit Geldstrafe davon

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Im Betrugs­pro­zess um fingierte Versi­che­rungs­ver­träge hat der Angeklagte vom Landge­richt eine mildere Strafe bekommen. Aus einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewäh­rung wurde eine Geldstrafe von 3.900 Euro. Zum einen habe es ihm die Versi­che­rung sehr leicht gemacht, zum anderen zeige er Reue, hieß es am Mittwoch­vor­mittag zur Urteils­be­grün­dung. Der 50-Jährige hatte seine eigene Versi­che­rung um 40.000 Euro plus Bonus­zah­lungen betrogen. Die Masche: Er kassierte Provi­sion für Neukun­den­ver­träge, die es gar nicht gab.

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Vertei­diger Michael Windisch