Verstöße gegen Corona-Regeln beschäftigen auch das Gericht
Im Amtsgericht Zwickau gab es voriges Jahr rund 280 Verfahren, bei denen es um Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung ging. In aller Regel führten sie zu mündlichen Verhandlungen. Im neuen Jahr wird mit einer ähnlichen Anzahl gerechnet. Das teilte uns das Amtsgericht mit.
Bis Ende November waren es genau 257 Verfahren, deren Ausgangspunkt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen Corona-Regeln war. Es ging vor allem darum, dass keine Masken getragen wurden, dass sich zu viele Personen aus verschiedenen Haushalten getroffen haben, Ausgangssperren oder Bestimmungen für Versammlungen nicht eingehalten wurden.
In sieben Fällen – von den 257 – gab es einen Freispruch, in 22 Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Zum Verfahren kommt es, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben wird. „Einsprüche sind in der Regel erfolglos“, so Frank Hoffmann, Richter am Amtsgericht, „weswegen diese häufig in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden“.