Versuchter Gefängnisausbruch: Gericht erhöht Strafe
Mehrjährige Haftstrafen für einen spektakulären Ausbruchsversuch: Das Landgericht Zwickau hat am Freitag zwei 23 Jahre alte Männer wegen Gefangenenmeuterei zu drei beziehungsweise dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Landgericht erhöhte damit die Strafe in dem Berufungsverfahren deutlich gegenüber der Vorinstanz. Ein dritter Beteiligter war bereits zuvor rechtskräftig verurteilt worden.Einer der beiden 23-Jährigen war nach Überzeugung der Jugendkammer im Oktober 2016 zusammen mit dem dritten Täter durch eine manipulierte Essensklappe aus seiner Zelle in der JVA Zwickau geklettert. Der zweite Mann - laut Anklage „Kopf des Plans“ - rief demnach unter einem Vorwand einen Wärter zum Haftraum. Als er ankam, schlug ihn der mit damals 16 Jahren jüngste Täter mit einem Tischbein brutal nieder.Der Jugendliche wurde in einem abgetrennten Verfahren unter Einbeziehung einer weiteren Strafe bereits rechtskräftig zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Verteidiger hatten jeweils auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)