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Verträge mit Nachhilfeanbietern sollten verglichen werden

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Am Freitag hat es in Sachsen Halbjahres-Zeugnisse gegeben. Und nicht alle Eltern sind mit den Noten ihrer Kinder zufrieden und denken über Nachhilfe-Unterricht nach. Sächsische Verbraucherschützer warnen vor Vertragsfallen bei Nachhilfe-Anbietern. Der Rechts-Experte der Verbraucherzentrale Sachsen Michael Hummel rät bei Verträgen mit solchen Anbietern darauf zu achten, dass man die Preise gut nachvollziehen kann. Die Angaben zu den Stunden seien oft sehr unterschiedlich; mal sei pro Unterrichtseinheit eine Stunde und mal nur eine dreiviertel Stunde gemeint. Man müsse die Stundenzahlen umrechnen, um sie vergleichbar zu machen. Bei Abo-Verträgen sei nicht immer genau festgelegt, welche konkrete Leistung oder Stundenzahl enthalten sei. Es müsse geklärt sein, ob die Nachhilfe bezahlt werden soll, wenn der Unterrichtstag z.B. auf einen Feiertag fällt.