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Verurteilte Betrügerin kommt mit Bewährungsstrafe davon

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Die Zwickauer Sängerin, die wegen gewerbs­mä­ßigen Betruges verur­teilt ist, muss nicht ins Gefängnis. Im Berufungs­pro­zess am Landge­richt kam die Frau am Mittwoch mit einer Bewäh­rungs­strafe davon. "Marina S. hat sich seit fünf Jahren nichts mehr zu schulden kommen lassen. Und sie bemüht sich, das Geld an ihre Opfer zurück­zu­zahlen", begrün­dete Richter Rupert Geußer die Entschei­dung. Damit hob er die vom Amtsge­richt verhängte Gefäng­nis­strafe von knapp vier Jahren auf. Trotzdem bleibt die Frau eine verur­teilte Betrü­gerin. Sie hatte 2012 insge­samt 19 Anleger mit einem sogenannten Schnee­ball­system abgezockt.

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Gerichts­spre­cher Altfrid Luthe zum Fall