Verurteilte Betrügerin kommt mit Bewährungsstrafe davon
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Die Zwickauer Sängerin, die wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt ist, muss nicht ins Gefängnis. Im Berufungsprozess am Landgericht kam die Frau am Mittwoch mit einer Bewährungsstrafe davon. "Marina S. hat sich seit fünf Jahren nichts mehr zu schulden kommen lassen. Und sie bemüht sich, das Geld an ihre Opfer zurückzuzahlen", begründete Richter Rupert Geußer die Entscheidung. Damit hob er die vom Amtsgericht verhängte Gefängnisstrafe von knapp vier Jahren auf. Trotzdem bleibt die Frau eine verurteilte Betrügerin. Sie hatte 2012 insgesamt 19 Anleger mit einem sogenannten Schneeballsystem abgezockt.
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Gerichtssprecher Altfrid Luthe zum Fall