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Verwirrung um Abstandsregel für Tische in sächsischer Gastronomie

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Im Sächsischen Gesundheitsministerium ist es zu einer peinlichen Panne gekommen. Der Tischabstand in Sachsens Gastronomie muss weiterhin 1,50 Meter betragen - und nicht 2,50 Meter. Das hat das Ministerium in Dresden am Samstag mitgeteilt.

In der neuen Corona-Allgemeinverfügung von Freitag hatte die falsche Abstandsangabe gestanden. Es handele sich um einen redaktionellen Übermittlungsfehler, der erst nach öffentlicher Kritik bemerkt worden war. Es gelte also weiter: In der Gastronomie müsse in Innenräumen weiterhin ein Mindestabstand von nur 1,50 Metern zwischen belegten Tischen eingehalten werden.

Der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU, Markus Reichel, hatte eine sofortige Korrektur der 2,50-Meter-Regelung gefordert und vor deren „drastischen“ Folgen für das Gastgewerbe gewarnt.