Vier Gefangene der Zwickauer JVA kamen vorzeitig auf freien Fuß
Dank der Weihnachtsamnestie durften vier Strafgefangene die Zwickauer JVA früher verlassen als erwartet. In drei Fällen hatte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf vorzeitige Entlassung abgelehnt, in diesen vier jedoch zugestimmt, sozusagen Gnade walten lassen.
Die vier Männer büßten eine Haftstrafe wegen Beleidigung oder Betrugs ab. In der Woche nach dem Totensonntag kamen sie dann auf freien Fuß und damit deutlich früher, als es das Urteil vorsah – die erlassene Haftzeit lag zwischen 20 und 44 Tagen.
Eine solche Weihnachtsamnestie gab es in diesem Jahr zum ersten Mal in Sachsen. Damit soll Gefangenen die Möglichkeit gegeben werden, diese besondere Zeit des Jahres zusammen mit ihrer Familie zu erleben. „Die Weihnachtsamnestie ist ein Akt der Humanität, gerade in Zeiten der Corona-Krise, die sich auch im Gefängnis durch umfangreiche Kontakt- und Besuchsbeschränkungen auswirkt“, sagte Justizministerin Katja Meier, „in diesem für die gesamte Gesellschaft so herausforderndem Jahr entlasten wir mit der Weihnachtsamnestie zudem auch die Justizvollzugsanstalten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“.
Etwas mehr als 100 Gefangene müssen dennoch Weihnachten in der Zwickauer JVA verbringen. Am Heiligabend waren sie zu einem ökumenischen Gottesdienst eingeladen und erhielten von den Seelsorgern ein kleines Geschenk: Lebkuchen und einen Kalender für 2021.