Warten auf Urteil im Streit um JVA-Grundstück
Die Bürgerinitiative gegen die JVA in Zwickau-Marienthal und die Stadt Zwickau standen sich am Mittwoch in Chemnitz vor dem Verwaltungsgericht gegenüber. Es ging um die Klage der Bürgerinitiative. Die will den Verkauf des ehemaligen RAW-Grundstücks an das Land rückgängig machen und doch noch einen Bürgerentscheid durchsetzen. Ein Urteil soll den Streitparteien am Donnerstag verkündet werden. Aber eine Tendenz ließ der Richter durchblicken. Er wies zu Verhandlungsbeginn darauf hin, dass der Grundstücksverkauf nicht rückgängig gemacht werden kann. Ein Bürgerentscheid würde sich erübrigen. Und der Richter stellte zunächst fest: Nachdem schon zwei Eilanträge gescheitert waren, habe der Kläger nichts Neues vorgetragen. Im weiteren Verhandlungsverlauf setzte Kläger-Anwalt Dirk Weise alles auf das Argument, dass der Verkauf nicht im öffentlichen Interesse gewesen sei, denn die Stadt habe auf Erschließungsbeiträge vom Land in Millionenhöhe für das mit Altlasten verseuchte Grundstück verzichtet.Weises Ansicht, das RAW-Gelände könnte besser als Gewerbestandort genutzt werden, hielt der Chef des Zwickauer Rechtsamtes, Joachim Schwill, entgegen: Weil das Gefängnis nicht in Pöhlau gebaut wird, sei nun in Pöhlau eine Gewerbeansiedlung möglich. Je nachdem, wie das Urteil am Donnerstag ausgeht: Die unterlegene Seite kann noch vor das Oberverwaltungsgericht Bautzen ziehen.