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Warten auf Urteil im Streit um JVA-Grundstück

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Die Bürger­initia­tive gegen die JVA in Zwickau-Marien­thal und die Stadt Zwickau standen sich am Mittwoch in Chemnitz vor dem Verwal­tungs­ge­richt gegen­über. Es ging um die Klage der Bürger­initia­tive. Die will den Verkauf des ehema­ligen RAW-Grund­stücks an das Land rückgängig machen und doch noch einen Bürger­ent­scheid durch­setzen. Ein Urteil soll den Streit­par­teien am Donnerstag verkündet werden. Aber eine Tendenz ließ der Richter durch­bli­cken. Er wies zu Verhand­lungs­be­ginn darauf hin, dass der Grund­stücks­ver­kauf nicht rückgängig gemacht werden kann. Ein Bürger­ent­scheid würde sich erübrigen. Und der Richter stellte zunächst fest: Nachdem schon zwei Eilan­träge geschei­tert waren, habe der Kläger nichts Neues vorge­tragen. Im weiteren Verhand­lungs­ver­lauf setzte Kläger-Anwalt Dirk Weise alles auf das Argument, dass der Verkauf nicht im öffent­li­chen Inter­esse gewesen sei, denn die Stadt habe auf Erschlie­ßungs­bei­träge vom Land in Millio­nen­höhe für das mit Altlasten verseuchte Grund­stück verzichtet.Weises Ansicht, das RAW-Gelände könnte besser als Gewer­be­standort genutzt werden, hielt der Chef des Zwickauer Rechts­amtes, Joachim Schwill, entgegen: Weil das Gefängnis nicht in Pöhlau gebaut wird, sei nun in Pöhlau eine Gewer­be­an­sied­lung möglich. Je nachdem, wie das Urteil am Donnerstag ausgeht: Die unter­le­gene Seite kann noch vor das Oberver­wal­tungs­ge­richt Bautzen ziehen.