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Würger von Trieb zu Haftstrafe verurteilt

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Der Würger von Trieb muss für acht Jahre ins Gefängnis. Vorm Zwickauer Landge­richt ist der Melker am Donnerstag wegen versuchten Totschlags verur­teilt worden. Der Mordvor­wurf wurde fallen­ge­lassen. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Das Gericht sah es als erweisen an, dass der 50-Jährige im Februar zuerst eine Kollegin und dann seine Chefin überfallen und gewürgt hatte. Das Motiv: Frust auf Arbeit. Der Gutachter hatte ihn für schuld­fähig erklärt. Straf­ver­schär­fend wirkte sich seine Vorstrafe aus. Anfang der 90er Jahre hatte der Mann seine Lebens­ge­fährtin getötet.