Würger von Trieb zu Haftstrafe verurteilt
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Der Würger von Trieb muss für acht Jahre ins Gefängnis. Vorm Zwickauer Landgericht ist der Melker am Donnerstag wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Der Mordvorwurf wurde fallengelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erweisen an, dass der 50-Jährige im Februar zuerst eine Kollegin und dann seine Chefin überfallen und gewürgt hatte. Das Motiv: Frust auf Arbeit. Der Gutachter hatte ihn für schuldfähig erklärt. Strafverschärfend wirkte sich seine Vorstrafe aus. Anfang der 90er Jahre hatte der Mann seine Lebensgefährtin getötet.