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Zellenge­ständnis im Wunderlich-Prozess unglaubwürdig

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Überra­schung im Wunder­lich-Mordpro­zess. Der Vorsit­zende Richter hält das Zellen­ge­ständnis des Angeklagten einem Mithäft­ling gegen­über für unwahr.

Richter Klaus Hartmann sagte am Montag, das sei alles unplau­sibel. Es habe erheb­liche Wider­sprüche zur Aussage bei der Polizei gegeben. Und: Am Tag des vermeint­li­chen Geständ­nisses beantragte der Zeuge vorzei­tige Haftent­las­sung.

Ein zweiter Zellen­häft­ling konnte zudem das Geständnis nicht bestä­tigen. Diese Umstände sprächen gegen die Glaub­wür­dig­keit, so Hartmann.

Pikant: Der unglaub­wür­dige Zeuge war 2008 bereits wegen Falsch­aus­sage zu 8 Monaten auf Bewäh­rung verur­teilt worden.