Zellengeständnis im Wunderlich-Prozess unglaubwürdig
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Überraschung im Wunderlich-Mordprozess. Der Vorsitzende Richter hält das Zellengeständnis des Angeklagten einem Mithäftling gegenüber für unwahr.
Richter Klaus Hartmann sagte am Montag, das sei alles unplausibel. Es habe erhebliche Widersprüche zur Aussage bei der Polizei gegeben. Und: Am Tag des vermeintlichen Geständnisses beantragte der Zeuge vorzeitige Haftentlassung.
Ein zweiter Zellenhäftling konnte zudem das Geständnis nicht bestätigen. Diese Umstände sprächen gegen die Glaubwürdigkeit, so Hartmann.
Pikant: Der unglaubwürdige Zeuge war 2008 bereits wegen Falschaussage zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt worden.