- Symbolbild
Zinsklage gegen Sparkasse: Verbraucherzentrale mit Teilerfolg
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat mit ihrer Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Zwickau nur einen Teilerfolg erzielt. Das Oberlandesgericht in Dresden hat am Mittwoch zwar festgestellt, dass bei langfristigen Prämiensparverträgen keine wirksamen Zinsanpassungsklauseln vereinbart worden sind, ansonsten aber die Anträge der Klägerin in wesentlichen Teilen abgewiesen.
Keine Aussage machte das Gericht darüber, ob die Zinsberechnungen falsch waren. Eine solche Aussage könne nicht pauschal getroffen werden. Ob es in Einzelfällen Nachzahlungsansprüche gebe, könne nur Gegenstand von Individualklagen sein.
Der Chef der Zwickauer Sparkasse, Felix Angermann, beklagte eine „aggressive Vorgehensweise“ der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie wecke bei den Sparkassenkunden falsche Erwartungen. Die Klägerin wollte erreichen, dass ihre Mandanten angeblich zu wenig bezahlte Zinsen nachgezahlt bekommen. Der Fall wandert jetzt zum Bundesgerichtshof.
