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Zschäpe im NSU-Prozess: keine Kenntnisse über den Fall Peggy

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Die mutma­ß­liche Rechts­ter­ro­ristin Beate Zschäpe hat bestritten, etwas über das getötete Mädchen Peggy aus Oberfranken gewusst zu haben. Das erklärte ihr Anwalt Hermann Borchert am Donnerstag im Namen Zschäpes im Münchner NSU-Prozess. Der Vorsit­zende Richter Manfred Götzl hatte die Haupt­an­ge­klagte Ende Oktober gefragt, ob sie etwas über Peggy wisse, das sie nicht aus den Medien habe. Hinter­grund war eine DNA-Spur, die eine Verbin­dung zwischen dem „Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Unter­grund“ und dem Fall Peggy möglich erscheinen ließ. Zschäpes knappe schrift­liche Antwort, die ihr Anwalt verlas: „Nein.“ Im Mai 2001 war die damals neun Jahre alte Schülerin Peggy verschwunden. Im vergan­genen Sommer entdeckte ein Pilzsammler in Thüringen, rund 20 Kilometer von Peggys Heimatort entfernt, Knochen des Kindes. Die Ermittler fanden dort auch DNA des mutma­ß­li­chen NSU-Terro­risten Uwe Böhnhardt - wobei nach wie vor ungeklärt ist, auf welche Weise die Spur entstanden ist. Laut Staats­an­walt­schaft und Polizei gibt es Anhalts­punkte dafür, dass bei der Spuren­si­che­rung identi­sches Gerät verwendet wurde wie nach dem Tod Böhnhardts 2011. So könnte die Spur verun­rei­nigt worden sein. Zschäpe will auch nichts gewusst haben von Bildern von Kindern und Jugend­li­chen auf einem Computer, der im November 2011 im Brand­schutt der letzten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau gefunden wurde. Nach Angaben von Neben­klage-Anwälten sind darunter auch kinder­por­no­gra­fi­sche Bilder. Zschäpe räumte zwar ein, der Computer sei sowohl von ihren Freunden Böhnhardt und Uwe Mundlos als auch von ihr selbst benutzt worden. Dass sich auf einer Festplatte Bilder von Kindern und Jugend­li­chen befinden, habe sie aber erst jetzt durch die Akten­ein­sicht erfahren, erklärte sie. Zugleich versuchte Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt vor Verdäch­ti­gungen im Zusam­men­hang mit den Bildern in Schutz zu nehmen. Mundlos habe den Rechner damals selbst zusam­men­ge­baut. Mögli­cher­weise habe es sich um eine gebrauchte Festplatte gehan­delt, die Mundlos zuvor gekauft habe, mutmaßte die Haupt­an­ge­klagte. Zschäpe muss sich in München als Mittä­terin an den zehn überwie­gend rassis­tisch motivierten Morden und zwei Spreng­stoff­an­schlägen verant­worten, die dem NSU angelastet werden. Sie soll das Leben des Trios im Unter­grund organi­siert und zudem von sämtli­chen Verbre­chen gewusst haben. Mundlos und Böhnhardt töteten sich den Ermitt­lungen zufolge im November 2011 nach einem missglückten Banküber­fall selbst.