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Zwangsgeräumte Gaststätte Fall fürs Gericht

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Die frühere Betreiberin einer mittlerweile abgerissenen Gaststätte in Eckersbach steht seit Mittwoch vor Gericht. Der Frau werden mehrere Delikte vorgeworfen: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Nötigung und Hausfriedensbruch. Laut Strafbefehl hatte sich die 74-Jährige im Dezember 2017 gewehrt gegen die Zwangsräumung der Gaststätte, die ihr nicht gehörte. Außerdem soll sie dem Zwickauer Polizeidirektor und der Direktorin des Amtsgerichts Strafen angedroht haben für den Fall, dass sie die Zwangsräumung umsetzen lassen. Nach der Räumung sei sie trotz ausgewechselter Schlösser in das Haus eingedrungen. Hintergrund des Falls ist ein öffentlich ausgetragener Familienstreit. Der Prozess wird fortgesetzt.17:52 Uhr - Am Montag ist doch noch überraschend das Urteil gefallen. Die Frau muss 800 Euro Geldstrafe bezahlen.