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Zwei Monate auf Bewährung: KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt

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Zwei Jahre Haft auf Bewährung für die Beihilfe zu tausendfachem Mord - ist das gerecht? 

In Leipzig ist am Dienstag der vielleicht letzte KZ-Prozess zu Ende gegangen. Die angeklagte Irmgard F. (99), die in einem Altenheim bei Hamburg wohnt, ist mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat damit ein Urteil des Landgerichts Itzehoe (Schleswig-Holstein) vom Dezember 2022 bestätigt. Die Rentnerin war dagegen mit ihren Verteidigern in Revision gegangen. F. sei als zivile Schreibkraft in keine Befehlskette eingebunden gewesen.

F. hatte zwischen 1943 und 1945 im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig als Sekretärin gearbeitet. Dort wurden Menschen damals systematisch in Gaskammern und in einer Genickschussanlage umgebracht. Schwer vorstellbar, dass die Sekretärin davon nichts mitbekam. Das sah jetzt auch der BGH so. Gegen die alte Frau wurde eine Bewährungsstrafe (wegen Beihilfe zu Mord in 10.505 Fällen) verhängt, weil sie damals erst 18 bzw. 19 Jahre alt war.