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Zweieinhalb Jahre Haft für gefährliche Bierglas-Attacke

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Für das blutige Ende eines Streits im vogtlän­di­schen Beerheide muss ein 25-Jähriger zweiein­halb Jahre ins Gefängnis. Das Zwickauer Landge­richt verur­teilte den Mann am Montag wegen versuchten Totschlags. Er hatte sein Opfer mit einem zerbro­chenen Bierglas geschlagen und so schwer am Hals verletzt, dass der 20-Jährige nur dank glück­li­cher Umstände noch lebt. Bei der Attacke wurde die Halsschlag­ader des jungen Mannes getroffen, er verlor vierein­halb Liter Blut und musste notope­riert werden. Aller­dings geht das Schwur­ge­richt davon aus, dass das spätere Opfer dafür mitver­ant­wort­lich ist, dass die Strei­terei derart aus dem Ruder lief. Die Version des Angrei­fers, er habe aus Notwehr gehan­delt und sein Gegen­über sei auf das am Boden liegende Glas gefallen, kann laut Gutachter nicht stimmen. Statt­dessen habe er den Tod seines Opfers billi­gend in Kauf genommen. Die Vertei­di­gung kündigte an, in Revision vor den Bundes­ge­richtshof zu gehen. Die Anklage hatte vierein­halb Jahre Haft gefor­dert, die Neben­klage auf mindes­tens fünf Jahre plädiert.