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Zwickau: Urteil gegen Horror-Eltern gefallen

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Im Prozess um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sind am Dienstag vorm Zwickauer Landgericht die Urteile gesprochen worden. Demnach muss der 40-jährige Angeklagte neuneinhalb Jahre ins Gefängnis, seine Lebensgefährtin (30) wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie gilt wegen einer „erheblichen Intelligenzminderung“ als vermindert schuldfähig.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Paar aus Plauen zwischen Dezember 2022 und September 2024 die leibliche Tochter des Angeklagten mehrfach sexuell missbraucht und davon Handyvideos gemacht hat. Als das Mädchen schwanger wurde, kam alles ans Licht. Auch der leibliche Sohn des Angeklagten und ein weiteres Kind wurden zu Opfern.

Dem Urteil liege eine Verständigung zwischen Gericht und Angeklagten zugrunde, um den geschädigten Kindern eine Aussage vor Gericht zu ersparen, teilte Gerichtssprecher Altfrid Luthe mit. Außerdem wurde an vielen Verhandlungstagen die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um die Kinder zu schützen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.