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Zwickau zieht Linien: Wo kommen Solarmodule hin und wo nicht?

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Der Stadtrat hat festgelegt, unter welchen Bedingungen in Zwickau auf freier Fläche Photovoltaik-Anlagen gebaut werden dürfen. Mit dem einstimmigen Beschluss wissen die potenziellen Investoren, wo was geht und wo nicht, und mit dem Beschluss wird die Stadtverwaltung entlastet, Bürokratie abgebaut.

Auf dem Acker nur in Ausnahmefällen

Zwickau unterstützt den Bau von Photovoltaik-Anlagen, wenn die Flächen fünf Hauptkriterien erfüllen. So hat es der Stadtrat am Donnerstag entschieden. „Wertvolle Ackerflächen bleiben tabu“, sagte Baubürgermeisterin Silvia Queck in der halbstündigen Debatte. Damit nannte sie die Voraussetzung, die den Räten am wichtigsten war.

Ein Thema der Diskussion war die Frage, was landwirtschaftlich wertvolle Flächen sind und wann Ausnahmen möglich sind. Ursprünglich sollte die Grenze bei einer Ackerzahl von 35 liegen – diese Zahl gibt unter anderem an, wie fruchtbar der Boden ist. Beschlossen wurde eine niedrigere Zahl (25) – das heißt, der Boden muss noch weniger wert sein für die Landwirtschaft. Nach unseren Informationen sind das nur fünf bis sechs Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Zwickau, wo also ausnahmsweise Photovoltaik-Anlagen zulässig sind.

Kurzer Prozess bei ungeeigneten Flächen

Mit den Kriterien existiert nun eine erste Hürde für PV-Anlagen-Bauer. Wenn eine Fläche den definierten Kriterien entspricht, kann ein Bauleitplanverfahren durch den Stadtrat angestoßen werden, erklärte Silvia Queck. Wenn nicht, dann erteilt die Verwaltung schon an der Stelle dem Vorhaben eine Absage. Die Mitarbeiter haben also jetzt etwas in der Hand, um ohne Stadtrat Solar-Anlagen abzulehnen.

Auch ohne die Äcker bleiben sicherlich noch genug Flächen übrig, wo PV-Anlagen gebaut werden können. Als Beispiele nannte uns Silvia Queck Brachflächen wie alte Deponien oder Bereiche in der Nähe von Bahngleisen.