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Zwickauer Bombendroherin hat ihr Urteil akzeptiert

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Das Urteil gegen die Bomben­dro­herin aus Zwickau ist rechts­kräftig. Die 29-Jährige war letzte Woche zu sieben Monaten Haft verur­teilt worden, weil sie gedroht hatte, die Zwickauer Gerichte in die Luft zu sprengen. Heute hat das Amtsge­richt mitge­teilt, dass die Frau keine Rechts­mittel einge­legt hat. Das heißt, sie geht ins Gefängnis. Was aus ihren drei Kindern wird, ist unklar. Sie selbst ist drogen­ab­hängig. Mit ihrer Bomben­dro­hung hatte die Frau im März das Zwickauer Justiz­zen­trum für mehrere Stunden lahmge­legt. Sie sollte am selben Tag wegen anderer Vergehen dort eigent­lich zu einer Verhand­lung erscheinen.