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Zwickauer Künstlerin muss ins Gefängnis

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Eine Sängerin aus Zwickau muss wegen gewerbs­mä­ßigen Betrugs ins Gefängnis. Marina S. wurde am Freitag zu einer Haftstrafe von knapp vier Jahren verur­teilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 44-jährige freischaf­fende Künst­lerin mit einem Pyrami­den­system bundes­weit Anleger abzockte. Rund 83.000 Euro kamen zusammen.

Ans Licht kam der Betrug, weil ihre Bank Anzeige erstattet hatte. In ihrer Wohnung fanden Ermittler Unsummen von Bargeld und Schmuck. Offiziell bezog die Frau Hartz IV, einen Luxus­wagen bezahlte sie aber in bar.

Der Komplize der Verur­teilten war der bekannte Russe Sergej Mavrodi, in den 90er Jahren reichster Mann Russlands.

Das Urteil gegen Marina S. ist noch nicht rechts­kräftig.