Zwickauer Künstlerin will nicht ins Gefängnis
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Knapp vier Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Betruges - gegen dieses Urteil vom November 2015 kämpft eine Sängerin aus Zwickau ab heute vor dem Landgericht. Marina S. will nicht ins Gefängnis, dabei hatte das Amtsgericht sie schuldig gesprochen. Die freischaffende Künstlerin soll mit einem Pyramidensystem bundesweit Anleger abgezockt haben. Es geht um rund 83.000 Euro. Der Betrug kam ans Licht, weil ihre Bank Anzeige erstattet hatte. Offiziell kassierte die Frau Hartz IV, einen Luxuswagen soll sie aber in bar bezahlt haben. In ihrer Wohnung fanden Ermittler damals Unsummen von Bargeld und Schmuck.