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Zwickauer Künstlerin will nicht ins Gefängnis

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Knapp vier Jahre Haft wegen gewerbs­mä­ßigen Betruges - gegen dieses Urteil vom November 2015 kämpft eine Sängerin aus Zwickau ab heute vor dem Landge­richt. Marina S. will nicht ins Gefängnis, dabei hatte das Amtsge­richt sie schuldig gespro­chen. Die freischaf­fende Künst­lerin soll mit einem Pyrami­den­system bundes­weit Anleger abgezockt haben. Es geht um rund 83.000 Euro. Der Betrug kam ans Licht, weil ihre Bank Anzeige erstattet hatte. Offiziell kassierte die Frau Hartz IV, einen Luxus­wagen soll sie aber in bar bezahlt haben. In ihrer Wohnung fanden Ermittler damals Unsummen von Bargeld und Schmuck.