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Zwickauer Richter bestätigen Haftstrafe gegen Kinderschänder

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Weil er ein zehnjähriges Mädchen sexuell missbraucht hat, muss ein Mann aus Glauchau drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass sich der Angeklagte im Sommer 2015 auf einem Bauernhof an dem Kind vergangen hat. Damit wird das Urteil vom Amtsgericht im März diesen Jahres bestätigt. In der Begründung stützte sich der Richter auf die Aussagen des Kindes. Sie seien konstant und glaubwürdig gewesen. Der Mann hatte den Missbrauch bis zuletzt bestritten.