Zwickauer wegen Unterschlagung von gefundenen Banknoten verurteilt
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Bargeld, das jemand im Geldautomaten-Schlitz versehentlich stecken ließ, muss man bei der Bank abgeben. Andernfalls begeht man eine Straftat. Im konkreten Fall wurde ein Zwickauer am Dienstag in Abwesenheit vom Gericht verurteilt. Er muss wegen Unterschlagung 1.350 Euro zahlen.
In einer Neuplanitzer Sparkassenfiliale hatte der 37-Jährige 500 Euro eingesteckt, die eine Frau vor ihm im Automaten vergessen hatte. Die Überwachungskamera filmte alles.
Die Bestohlene bleibt wohl auf dem Schaden sitzen, denn beim arbeitslosen Täter ist nichts zu holen. Und von der Bank gibt es auch nichts, weil das Geld ja ausgezahlt wurde.