++ EIL ++

Zwickauer wegen Unterschlagung von gefundenen Banknoten verurteilt

Zuletzt aktualisiert:

Bargeld, das jemand im Geldau­to­maten-Schlitz verse­hent­lich stecken ließ, muss man bei der Bank abgeben. Andern­falls begeht man eine Straftat. Im konkreten Fall wurde ein Zwickauer am Dienstag in Abwesen­heit vom Gericht verur­teilt. Er muss wegen Unter­schla­gung 1.350 Euro zahlen.

In einer Neupla­nitzer Sparkas­sen­fi­liale hatte der 37-Jährige 500 Euro einge­steckt, die eine Frau vor ihm im Automaten vergessen hatte. Die Überwa­chungs­ka­mera filmte alles.

Die Bestoh­lene bleibt wohl auf dem Schaden sitzen, denn beim arbeits­losen Täter ist nichts zu holen. Und von der Bank gibt es auch nichts, weil das Geld ja ausge­zahlt wurde.