++ EIL ++

Starthilfe für Händler und Wirte – Betreiber von Ladesäulen müssen blechen

Zuletzt aktualisiert:

In Zwickau hat sich diese Woche für einige Unternehmer etwas geändert. Betreiber von E-Ladesäulen und Car-Sharing-Firmen müssen eine Gebühr bezahlen für die Sondernutzung von Straßen und Plätzen. Und Gewerbetreibende wie Händler oder Gastwirte werden in den ersten beiden Jahren nach der Eröffnung von der Gebühr befreit. Zu diesem Thema gab es in der Januar-Sitzung des Rates einen kurzen Schlagabtausch. Am Ende wurden die Änderungen mit klarer Mehrheit beschlossen. Sie gelten seit Donnerstag.

Streitpunkt waren die E-Ladesäulen. Das BSW und die Progressiven Demokraten sprachen sich dagegen aus, dass hier Gebühren eingeführt werden. BSW-Fraktionschef Bernd Rudolph ging es um das Signal, das an die (potenziellen) Betreiber geht: „Wir belegen euch mit einer Gebühr – als die Stadt, die von der E-Mobilität lebt und die die Stadt der E-Mobilität sein will.“ Lars Dörner setzte sich ebenfalls für die Förderung ein, indem weiter auf die Gebühr verzichtet wird, denn „die E-Fahrzeuge werden kommen müssen.“

AfD-Fraktionschef Wolfgang Elsel rechnete vor, dass die Abgabe für eine Säule pro Monat 8,33 Euro beträgt. Das tue den Betreibern nicht weh; außerdem würden die Unternehmer die Gebühr auf die Kunden umlegen. Für Benjamin Strunz, CDU, war es eine Frage der Gerechtigkeit. Er erinnerte daran, dass bereits das Aufstellen der Säulen erheblich finanziell unterstützt wurde und das Betreiben jahrelang gebührenfrei war. Es kann nach seinen Worten nicht sein, dass die einen sehr stark gefördert werden und den anderen alles in voller Höhe berechnet wird.

Nach der knapp 20-minütigen Debatte stimmten 29 Stadträte und die Oberbürgermeisterin für das kleine Änderungspaket und zwölf Räte (BSW und PD) dagegen.